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Herausforderung: Schweizer Arbeitsrecht für Freelancer

Habegger | 16. Mai 2023

Als ausländischer Freiberufler kann ein Engagement in der Schweiz mit sehr vielen Unklarheiten verbunden sein. Denn: In der Schweiz ist das Freelancing nicht explizit gesetzlich geregelt. Wir haben bei Franziska Sperb, Head of Operations bei PayrollPlus – der Lohnplattform für Freelancer, nachgefragt, was es bei einer projektbasierten Tätigkeit in der Schweiz zu beachten gilt.

Die Schweiz ist für ihre Bürokratie bekannt. Was bedeutet das in Bezug auf freiberufliches Arbeiten von ausländischen Arbeitnehmenden?

Franziska Sperb: Der Begriff Freelancer existiert im Schweizer Recht nicht. In der Schweiz und den umliegenden Ländern besteht nicht einmal eine einheitliche Definition des «freien Berufs». Dies stellt die Zusammenarbeit von Freelancern mit Unternehmungen in der Schweiz vor arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen. Die AHV kontrolliert regelmässig und gezielt, wie Firmen mit Freelancern zusammenarbeiten und prüft dabei jede Tätigkeit einzeln. Wer in einer Tätigkeit als selbstständig erwerbend anerkannt ist, kann in einer anderen als unselbstständig gelten. Entscheidend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse – unabhängig davon, was in einem Vertrag steht.

Freelancer werden in der Schweiz somit nicht automatisch als selbstständig anerkannt, sondern müssen ihre Tätigkeit nachweisen und von der schweizerischen AHV bestätigen lassen. Ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, entscheidet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz. Massgeblich sind einzig die wirtschaftliche Abhängigkeit sowie die Weisungsbefugnis. Erwirtschaftet der Freelancer 50% seines Einkommens durch diesen Auftrag, ist er/ sie bereits wirtschaftlich von der Firma abhängig. Damit liegt aus Sicht der AHV eine Scheinselbstständigkeit vor.

Wie lange darf ein ausländischer Freelancer in der Schweiz arbeiten?

EU/EFTA-Bürger können durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA), welches die Schweiz und die EU abgeschlossen haben, in der Schweiz für höchstens 90 Einsatztage pro Jahr arbeiten, ohne sich in der Schweiz niederzulassen. Die Tätigkeit und ihre Dauer müssen den Behörden lediglich gemeldet werden. Wenn der Einsatz jedoch länger als 90 Tage dauert, muss eine Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden.

Wie sieht es bei Grenzgängern aus?

Eine weitere Möglichkeit ist, als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten. Grenzgänger oder Grenzgängerinnen sind Staatsangehörige der EU/EFTA, die sich in einem EU/EFTA-Land aufhalten und in der Schweiz arbeiten. Dies kann durch die Annahme einer Stelle oder den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger kehren in der Regel täglich oder mindestens einmal wöchentlich an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurück.

Eine Grenzgänger-Bewilligung über fünf Jahre wird ausgestellt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Dauer von über einem Jahr oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt und das garantierte Arbeitspensum bei mindestens 50% liegt. Bei befristeten Arbeitsverträgen ab drei Monaten bis maximal einem Jahr, wird eine Grenzgänger-Bewilligung über die Vertragsdauer ausgestellt.

Muss ein ausländischer Freelancer in der Schweiz Steuern zahlen?

Die Besteuerung von ausländischen Freelancern ist in der Schweiz sehr kompliziert und aufwändig. Ausländische Freelancer, die keine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz besitzen, werden an der Quelle besteuert. Die Höhe der Quellensteuer ist in der Schweiz an verschiedene Parameter geknüpft und jeder Kanton hat einen unterschiedlichen Prozentsatz. Von der Quellensteuer ausgenommen sind ausländische Freelancer, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen und dabei nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Diese Einkünfte sind jedoch in der Steuererklärung zu deklarieren und entsprechend zu versteuern.

Braucht man eine Sozialversicherung?

Die Sozialversicherungen in der Schweiz sind namentlich die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung) und die ALV (Arbeitslosenversicherung). AHV/IV/EO sind in der Schweiz gesetzlich für alle vorgeschrieben und eine Wegbedingung ist ausgeschlossen. Sollte der ausländische Freiberufler in der Schweiz als selbstständig gelten, dann hat er resp. sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen. Diese können nur beansprucht werden, wenn während mindestens 12 Monaten ein Beitrag aus unselbstständiger Tätigkeit an die Arbeitslosenkasse geleistet wurde. Dadurch soll verhindert werden, dass die Arbeitslosenkasse das unternehmerische Risiko der Selbstständigkeit trägt.

Braucht man eine Krankenversicherung?

Ja, eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch.

Gibt es eine obligatorische Altersvorsorge als ausländischer Freiberufler in der Schweiz?

Auch hier kommt es darauf an, ob die ausländischen Freiberufler von der AHV als selbstständig oder unselbstständig eingestuft werden.

  • Für Selbstständige ist die berufliche Vorsorge, also die 2. Säule, nicht obligatorisch.
  • Für Unselbstständige, die einen voraussichtlichen Jahreslohn von über CHF 22’050 haben werden, ist die berufliche Vorsorge obligatorisch.

Die AHV/IV/EO ist für alle obligatorisch.

Das klingt alles sehr komplex. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Aufwand zu minimieren?

PayrollPlus hat die hochkomplexen Themen des Sozialversicherungsrechts sowie die Beschäftigung von Freelancern komplett vereinfacht. Denn als Pionier für flexible Anstellungs- und Lohnauszahlungslösungen bietet PayrollPlus als einziges Unternehmen nebst dem klassischen Personalverleih weitere einzigartige Vertragsmodelle, damit Freelancer sozial abgesichert sind und so arbeiten können, wie es für sie stmmt.

Der Kunde bezahlt an uns den vereinbarten Kundentarif, dadurch werden durch uns alle Arbeitgeber- und Arbeitnehmersozialleistungen einbezahlt und wir zahlen den Nettolohn an unsere Arbeitnehmenden (Freelancer) aus. Mit der Bezahlung an uns ist eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen und alle Arbeiten rund um den Lohn inkl. AHV-Beiträge, Versicherungen, Quellensteuern und Lohnbuchhaltung sind erledigt. Man übergibt nicht nur diese Arbeiten, sondern auch die Verantwortung an uns. Durch die Zusammenarbeit mit PayrollPlus können ausländische Freelancer in der Schweiz sicher sein, dass sie sozial abgesichert sind und allen gesetzlichen Verpflichtungen rechtskonform nachgekommen wird.

Arbeiten für Habegger

Aus rechtlichen Gründen – Stichwort Scheinselbstständigkeit – engagieren wir nur Personen- oder Kapitalgesellschaften als Freelancer. Möchtest du dennoch für uns arbeiten? Dann können wir dir PayrollPlus empfehlen. Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Service gemacht und auch Freelancer, die aktuell damit arbeiten, sind zufrieden. Weitere Informationen zu Freelancer bei Habegger findest du hier:

Freelancer bei Habegger

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